Kühlgeräte und Chiller erfüllen F-Gase-Verordnung
Richtlinien einhalten und sparen
Kühlgeräte und Chiller von Rittal sind auch ab 2020 problemlos einsetzbar. Mit diesem Statement nimmt der Systemanbieter für Schaltschranktechnik Anwendern kältetechnischer Anlagen Unsicherheit und Sorge. Mit individueller Beratung und umfassendem Service durch Rittal machen Betreiber ihre Anlagen zukunftsfähig, erfüllen die Vorgaben der F-Gase-Verordnung und erreichen eine höhere Energieeffizienz.
Die Minderung fluorierter Treibhausgase – das Thema ist hochaktuell und beschäftigt Anwender und Betreiber kältetechnischer Anlagen. Fluorierte Treibhausgase sind als Kältemittel unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen im Einsatz. Künftig sind die Emissionen dieser klimaschädlichen Stoffe zu reduzieren, um ihre Wirkung auf die globale Erwärmung zu verringern – entweder durch gezielte Substitution oder den Einsatz alternativer Technologien. Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (kurz: F-Gase-Verordnung), die seit dem 1. Januar 2015 gilt, will einen Beitrag dazu leisten, industrielle Emissionen bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Konkret sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO²-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO²-Äquivalent bis 2030 sinken. Hieraus ergeben sich ab dem 1. Januar 2020 Verwendungsverbote von Kälte- und Klimaanlagen sowie Neuregelungen und Ergänzungen für deren Wartung, Instandhaltung, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.
Kühlgeräteanwendern die Unsicherheit nehmen
Verwendungsverbote für F-Gase und Inverkehrbringensverbote von Erzeugnissen, die F-Gase enthalten, sorgen für Unsicherheit: Kunden aus dem weltweiten Steuerungs-, Schaltanlagen- und Maschinenbau stellen sich die Frage, welche Kühlgeräte und Chiller ab 2020 noch einsetzbar sind. Produktionswerke, Instandhalter und Energiemanager können sich darauf verlassen, dass Rittal seine Klimalösungen F-Gase-Verordnung-konform konzipiert und der Anwender keine weiteren Maßnahmen ergreifen muss. Rittal steht als Service-Partner allen Anwendern von Kühlgeräten – auch Nichtkunden – praktisch beratend zur Seite: Von der Ermittlung des Ist-Zustands einer Anlage über die Berechnung ihrer Effizienz, der Ableitung einer Handlungsempfehlung und Bestimmung von Einsparpotenzialen bis hin zum Aufbau und Inbetriebnahme einer neuen Anlage samt Wartungsvertrag unterstützt Rittal den Anlagenbetreiber dabei, die Hürden der Verordnungen und Effizienzvorgaben zu meistern.