Störlichtbögen wirkungsvoll verhindern

Maßnahmen im Personenschutz

Im Bereich des Personenschutzes sind insgesamt fünf Kriterien zu erfüllen. So dürfen sich gesicherte Türen oder Abdeckungen beim Auftreten eines Störlichtbogens nicht öffnen und Teile, die eine Gefährdung verursachen könnten, dürfen nicht wegfliegen. Außerdem dürfen in der äußeren Umhüllung keine Löcher entstehen, vertikal vor der Anlage angebrachte Indikatoren dürfen sich nicht entzünden und der Schutzleiterstromkreis für berührbare Teile der Umhüllung muss nach der Prüfung noch funktionsfähig sein. Beim Anlagenschutz ist nachzuweisen, dass der Störlichtbogen im definierten Bereich – als beispielsweise in einem Feld oder Fach – verbleibt und dass keine Neuzündung in den angrenzenden Bereichen erfolgt. Sinnvollerweise wird dazu die Form 2-4 der inneren Unterteilung zur Definition der Bereiche genutzt. Zudem wird geprüft, ob nach der Störungsbeseitigung beziehungsweise dem Abtrennen des definierten Bereichs ein Notbetrieb möglich ist.

Zerstörungen im Schaltschrank durch einen Störlichtbogen.(Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)

Zerstörungen im Schaltschrank durch einen Störlichtbogen.(Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)

Herstellerspezifische Schutzmaßnahmen

Für einen hohen Störlichtbogenschutz müssen beim Auftreten eines Störlichtbogens in erster Linie die hohen Temperaturen und der dadurch entstehende explosionsartige Druck in Schach gehalten werden. Um dies zu erreichen, hat beispielsweise Hager seine Schränke des Systems unimes H innen mit zusätzlichen Isolierungen versehen. Darüber hinaus sorgen spezielle Störlichtbogen-Engstellen dafür, dass der Störlichtbogen zu diesen Engstellen geführt wird, um dort kontrolliert abzubrennen. Auf dem Oberteil der Gehäuse montierte Druckentlastungsklappen lassen den Druck aus der Anlage entweichen. Mit einem zusätzlichen Rückwandschutz wird zudem ein Durchglühen der Rückwand verhindert.

Fazit

Die Möglichkeit eine Niederspannungsschaltanlage ganz oder teilweise freizuschalten, hängt im Wesentlichen ab von der Art der zu versorgenden Verbraucher und der Nutzung des Gebäudes. So können zum Beispiel EDV-Anlagen, Rechenzentren, Intensivstationen oder industrielle Prozesse nicht unterbrochen werden, ohne dass dies zu Störungen, gefährlichen Zuständen oder finanziellen Verlusten führt. Vor allem in sensiblen Bereichen ist die Verfügbarkeit einer NS-Schaltanlage daher von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollte bereits in der Planungsphase zwischen dem Betreiber und Hersteller der Schaltgerätekombination die Anforderungen an den Störlichtbogenschutz festgelegt werden. Denn ein effektiver Schutz lässt sich für alle Anwendungen mit vertretbarem Aufwand realisieren und schützt im Fall eines Störlichtbogens vor hohen Folgekosten in Form von Personen- und Sachschäden.

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