Die Anwendung ist bindend!

Niederspannungsrichtlinie EN61439 mit Fokus auf Energie-Schaltgerätekombinationen und Installationsverteiler

Die Anwendung ist bindend!

Die Einführung und Umsetzung der Norm EN61439 führt oftmals zu berechtigtem Klärungsbedarf. Der Fachbeitrag beantwortet u.a. Fragestellungen hinsichtlich Begrifflichkeiten, Rechtsrahmen und zentraler Aspekte in Bezug auf die Anwendung der Norm.
Die Norm EN61439 ist konsequent strukturiert und basiert, wie alle produktspezifischen Normen, auf der Grundnorm EN61439-1, in der die allgemeinen Anforderungen festgelegt sind. Alle weiteren produktspezifischen Normen beinhalten ausschließlich Abweichungen von der Grundnorm. Zum Überblick sind diese hier aufgeführt:

  • • EN 61439-1: Allgemeine Anforderun gen
  • • EN 61439-2: Energie-Schaltgeräte kombinationen
  • • EN 61439-3: Installationsverteiler
  • • EN 61439-4: Baustromverteiler
  • • EN 61439-5: Kabelverteilerschränke
  • • EN 61439-6: Schienenverteiler
  • • EN 61439-7: Schaltgerätekombinatio nen für Plätze wie Marinas, Camping plätze

Ergänzend hierzu gibt es für Planer einen Leitfaden (keine Norm) zur Definition von Spezifikationen von Schaltgerätekombinationen (DIN EN61439-1 VDE0660-600-1 Beiblatt 1).

Rechtlicher Rahmen

Das Vermarktungsrecht der EU fordert die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien. Diese umfassen auch die Niederspannungsrichtlinie, die auch eine Auflistung der zur Anwendung in Frage kommenden Normen beinhaltet. Im Einzelnen ist anzuführen, dass elektrische Betriebsmittel mit einer Bemessungsspannung von 50 bis 1.000V für Wechselstrom und 75 bis 1.500V für Gleichstrom der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU unterliegen.

Die Norm ist eine Empfehlung, jedoch keine Verpflichtung. Ist das korrekt?

Rein formal ist das nicht falsch. Dennoch ist die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie bindend. Produkte, die Konformität mit einer Norm versprechen, müssen sie auch einhalten. So, wie auch andere versprochene Funktionen und Eigenschaften nachweisbar einzuhalten sind. In der Praxis bedeutet das: Der Markt wird durch die Nachfrage nach normenkonformen Produkten bestimmt. Die Anwendung der Norm sieht in der Niederspannungsrichtlinie die Konformitätsvermutung vor. Das heißt konkret: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass durch die Anwendung der Norm den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie entsprochen wird. Die entsprechenden Normen sind im Amtsblatt der Europäischen Union 2014/C 149/03 veröffentlicht. Anders verhält es sich bei Nicht-Anwendung der Norm: Hier muss der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt allen Anforderungen der Richtlinie entspricht. Das ist für den Hersteller mit Sicherheit ein risikoreicherer und teurerer Weg.

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