
Arbeitswelt (abw)
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Führungskräfte sehen Nachhaltigkeitsreporting zunehmend als Chance
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate?Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar?2024 über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten.
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