
Bild: Raycap GmbH 
Potenzialausgleich über die geerdete Rückwand einer Schaltanlage – Bild: Raycap GmbH
Fazit
Um ein wirksames Überspannungsschutzkonzept zu realisieren, muss die Strecke vom Abgang der Zuleitung über das SPD zum Potenzialausgleich so kurz wie möglich sein, sollte aber 0,5m nicht überschreiten. Maßgeblich für die Umsetzung ist in jedem Fall die Norm DIN VDE 0100-534. Zu beachten ist jedoch, dass die genaue Auslegung der 0,5-Meter-Regel immer von den spezifischen Anforderungen der Anlage abhängt. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung von SPDs mit niedrigem Schutzpegel, um die Leitungslänge zu kompensieren.

















