Neue Ausbildungsordnungen in den E-Handwerken

Neue Ausbildungsordnungen in den E-Handwerken

Ab 2021 wird sich in der elektrohandwerklichen Ausbildung einiges ändern. Grund ist, dass dann die vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) angestoßene Neuordnung der Ausbildungsberufe greift.

 (Bild: ZVEH)

(Bild: ZVEH)

Aus sieben elektrohandwerklichen Ausbildungsberufen werden fünf, darunter ein ganz neuer – der/die Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration, ein Spezialist für den Bereich Smart Home, Smart Building und Vernetzung der Gebäudetechnik. Auf Betriebe, die bisher zum/zur Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik oder zum/zur Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik ausbilden, hat die Neuordnung der bisherigen Ausbildungsberufe wenig Auswirkungen. So wurden Inhalte in erster Linie an die aktuellen Anforderungen angepasst und sinnvoll ergänzt, bzw. – wie beim/bei der Informationselektroniker/-in – durch den Wegfall der Schwerpunkt-Ausbildung zu einem Monoberuf zusammengefasst. Der Ausbildungsberuf Systemelektroniker/-in entfälltkomplett. Ausbildungsinhalte werden größtenteils in den Beruf Elektroniker/-in Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik integriert.Die neuen Ausbildungsordnungen werden direkt nach der Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich im Februar 2021 der Fall sein. Auch die Rahmenlehrpläne und Umsetzungshilfen werden in den beiden ersten Quartalen 2021 zur Verfügung stehen. Unterstützung bietet Innungsfachbetrieben der E-Zubis-Stellenfinder (www.e-zubis.de/stellenfinder).

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Bild: ABB
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