Bestimmt nicht explosiv

Kabelverschraubung nach der aktuellen Atex-Richtlinie zertifiziert

Bestimmt nicht explosiv

Es gibt wohl kaum einen sicherheitsrelevanten Bereich, der so viel Normenarbeit auf den Plan ruft wie der Ex-Schutz. Alle Jahre wieder werden bestehende Richtlinien verändert, damit nur die Systeme auf den Markt kommen, die wirklich ‚Ex-sicher‘ sind. Für die Hersteller keine einfache Angelegenheit, wie das Beispiel der Kabelverschraubungen zeigt.
Der Ex-Schutz beschäftigt sich primär mit der Verhinderung von Explosionen und dem Schutz von technischen Anlagen z. B. der Chemie, des Bergbaus sowie der verarbeitenden Industrie, wie Mühlen und Lagerhäuser für Getreide, Textilindustrie oder Holzverarbeitung. Die hier verwendeten Komponenten und Systeme dienen der Verhütung von Schäden an Menschen und Gegenständen. Entsprechend der sich wandelnden Anforderungen werden die EU-Normen stetig angepasst. Für die Hersteller bedeutet dies, die entsprechenden Produkte immer wieder neu zertifizieren lassen zu müssen und sie gegebenenfalls zu modifizieren.

Entwurfs-, Konstruktions- und Produktionsphase werden einbezogen

Alle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen – also auch Gehäuse und Kabeleinführungen – müssen der EG-Explosionsschutz-Richtlinie 94/9 EG entsprechen. Diese Richtlinie wird in der technischen Literatur manchmal als ‚EG-Ex-Richtlinie-ATEX 95‘ bezeichnet. Die Bezeichnung Atex (ATmosphères EXplosibles) wurde in die EG-Baumusterprüfbescheinigungen, die auf der Grundlage dieser EG-Richtlinie ausgestellt werden, aufgenommen. Seit dem 20. April 2014 gilt die neue EU-Richtlinie 2014/34/EV. Und erst ab diesem Zeitpunkt dürfen neue EG-Baumusterprüfbescheinigungen gemäß der Richtlinie aufgestellt werden. Die Richtlinie 94/9 EG beschreibt die Anforderungen für die Ausrüstung, Sicherheitssysteme und Komponenten für potenziell explosive Umgebungen. Sie enthält die grundlegenden Sicherheitsanforderungen und umfasst die Entwurfs-, die Konstruktions- und auch die Produktionsphase von explosionsgeschützten Betriebsmitteln. Diese unterliegen außerdem einer besonderen Fertigungsüberwachung nach DIN EN ISO/IEC80079-34 zur Sicherstellung einer ‚guten‘ und angemessenen Herstellungspraxis für Produkte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Atex-Richtlinie ist verbindlich für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU). Die 94/9 EG regelt auch die Produktzulassung und das Konformitätsverfahren, bestehend aus der EG-Baumusterprüfung, einer Qualitätsüberwachung und der EG-Konformitätserklärung des Herstellers/ Lieferanten sowie der CE-Kennzeichnung. Eine EG-Baumusterprüfung ist für alle Geräte und Schutzsysteme erforderlich, die in gasexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0,1 und die in staubexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 20 und 21 eingesetzt werden. Nur für Geräte und Schutzsysteme der Kategorie II 3G und 3D, die in der Zone 2 und 22 eingesetzt werden, reicht eine Erklärung des Herstellers. Die EG-Baumusterprüfung darf nur von ausgewiesenen Prüflaboratorien – Pflitsch arbeitet z.B. mit der PTB in Braunschweig zusammen – durchgeführt werden. Damit eine EG-Baumusterprüfbescheinigung erteilt werden kann, muss der Hersteller/Lieferant für seine Produktion ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nach ISO9001 ff. vorweisen, das einem zusätzlichen Audit mit speziellen Anforderungen an Ex-Betriebsmittel unterzogen wird. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Produktion und die Werkstoffe für explosionsgeschützte Geräte durchlaufen die Pflitsch-Ex-Typen zudem eine besondere Qualitätssicherung.

Keine Explosion durch Funkenbildung

Für den Einsatz in Ex-Bereichen dürfen ausschließlich nach Atex zertifizierte Komponenten zum Einsatz kommen, die verhindern, dass Gase und Stäube nicht in Gehäuse und Anlagen eindringen können und es in explosionsgefährdeten Umgebungen durch Funkenbildung nicht zu einer Explosion kommt. Den Kabelverschraubungen kommt dabei eine große Bedeutung zu, denn sie müssen die Bohrungen in Gehäusen sicher ‚verschließen‘ und durch die Kabel ein- und ausgeführt werden. Nach den aktuellen Normen EN60079-0, EN60079-7 und EN60079-31 für Kabelverschraubungen müssen die Ex-Typen in montiertem Zustand ‚beweisen‘, dass sie auch im gealterten Zustand – also nach längerer Betriebsdauer in einer Anlage – mit mindestens IP 54 zuverlässig dicht halten und bestimmte Zugentlastungswerte erreichen. Die zulässige Betriebstemperatur beträgt dabei -20 bis +60°C. Für die Hersteller bedeutet dies, alle Typen der aufwändigen Zertifizierungsprozedur zu unterziehen, wie Pflitsch das aktuell für die Baureihen UNI Dicht und blueglobe aus Metall vollzogen hat.

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