Dokumentation
Der abschließende Prüfbericht protokolliert die durch Besichtigung, Erprobung und Messung ermittelten Prüfergebnisse. Liegen keine Beanstandungen vor, bescheinigt das Protokoll dem Betreiber, dass die elektrische Anlage den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und fachgerecht installiert wurde. Im Schadensfall belegt der Bericht den norm- und ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zum Abnahmezeitpunkt. Aufgeführt werden – neben Angaben zu Auftraggeber und -nehmer – der geprüfte Anlagenumfang, die Bezeichnungen der Prüfprotokolle für die dokumentierten Messwerte, die einzelnen Objektbezeichnungen, die geprüften Stromkreise und Schutzeinrichtungen mit den relevanten Messdaten und ihrer Bewertung sowie die verwendeten Mess- und Prüfgeräte. Im Prüfbericht für netzgekoppelte PV-Systeme sind außerdem die System-Bemessungsleistung, Modell, Anzahl und Hersteller der installierten PV-Module und Wechselrichter sowie Datum und Ort der Installation und Inbetriebnahme zu verzeichnen. Mit dem RAL-Gütezeichen GZ 966 oder dem Photovoltaik-Anlagenpass können sich Errichter und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen die fachgerechte Ausführung der Installation nach dem Stand der Technik zertifizieren lassen.
Autor | Michael Roick,
Produktmanager Test & Measurement
bei Gossen Metrawatt
Beitragsreihe: Anlagensicherheit auf dem Prüfstand
Teil 1: Schutzmaßnahmen-Prüfungen für Windkraft- und PV-Anlagen
Teil 2: Schutzprüfung von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Teil 3: Schutzmaßnahmen-Prüfung der elektrischen Sicherheit von Maschinen