Teil 3: Schutzmaßnahmen-Prüfung der elektrischen
Sicherheit von Maschinen
Der dritte Teil der Beitragsreihe ‚Anlagensicherheit auf dem Prüfstand‘ befasst sich mit Normen und Messverfahren zur Prüfung der Schutzmaßnahmen an und in elektrischen Maschinen. Dargestellt werden die maßgeblichen Richtlinien und Vorschriften und ihre Umsetzung im Prüfverfahren.
Beitragsreihe: Anlagensicherheit auf dem Prüfstand
Teil 1: Schutzmaßnahmen-Prüfungen für Windkraft- und PV-Anlagen
Teil 2: Schutzprüfung von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Sorgfalt ist das A und O
Die Prüfung der elektrischen Sicherheit von Maschinen gehört zu den wesentlichen Schutzmaßnahmen in Betrieben, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Zu den häufigsten Gefahrenquellen zählen neben elektrochemischer Korrosion und Kurzschlussströmen auch die Explosions- und Brandgefahr, das Auftreten gefährlicher Lichtbögen sowie Berührströme. Maschinen sind daher sowohl vor ihrer Inbetriebnahme als auch in regelmäßig wiederkehrenden Abständen und zusätzlich nach erfolgten Änderungen und Umbauten sorgfältig zu prüfen.
Dauerhaft wirksame Schutzmaßnahmen
Vor Inbetriebnahme einer installierten elektrischen Maschine ist ihre Funktionssicherheit nachzuweisen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (hier der TRBS 1201) werden der exakte Prüfumfang, die jeweiligen Prüfungsarten und -fristen sowie die fachliche Eignung des Prüfpersonals bestimmt. Wiederholungsprüfungen sind bei ortsfesten Maschinen im Turnus von vier Jahren vorzunehmen. Für ortsveränderliche Maschinen und Anlagenbereiche besonderer Art verkürzen sich die Fristen auf bis zu sechs Monate. Als maßgebliche Grundlage für eine normkonforme Erstprüfung dienen die in der DIN EN60204-1 (VDE0113-1) zur Sicherheit von Maschinen und der elektrischen Ausrüstung von Maschinen fixierten Produktnormen. Sie erstrecken sich auf ortsfeste Maschinen und finden ab der Netzanschlussklemme – bzw. bei steckerfertigen Maschinen ab der Steckvorrichtung – Anwendung.
Prüfsicherheit gewährleisten
Höchste Priorität hat die Gewährleistung der Prüfsicherheit. Daher ist nach EN60204-1 / VDE0113-1 eine Netz-Trenneinrichtung für jeden Netzanschluss zu einer oder mehreren Maschinen sowie für jede Bordstromversorgung vorzusehen. Außerdem bedarf es geeigneter Einrichtungen zum Trennen der elektrischen Ausrüstung, um Arbeiten im freigeschalteten und getrennten Zustand zu ermöglichen. Schließlich müssen die Betriebsmittel einen sicheren Schutz vor elektrischem Schlag bieten: Dies betrifft gleichermaßen den Basisschutz gegen direktes Berühren durch IP-Gehäuseschutzart, Isolierung, Abdeckung und den Schutz vor Restspannung wie auch den Fehlerschutz bei indirektem Berühren durch Verminderung überhöhter Berührspannung und eine automatische Abschaltung der Einspeisung. Entscheidenden Anteil an der Sicherheit hat die Auswahl des geeigneten Prüfgeräts, dessen Messkategorie die zulässigen Anwendungsbereiche zum Messen und Prüfen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in Niederspannungsnetzen definiert.