Normen im Schaltschrankbau

Normen im Schaltschrankbau

Auf die Kundenanforderungen kommt es an

ATR Industrie-Elektronik fertigt und prüft als ‚verlängerte Werkbank‘ Schaltgerätekombinationen für den nationalen und internationalen Markt. Die unterschiedlichen Anforderungen nach normgerechter Ausführung und Zertifizierungen setzt das Unternehmen gemeinsam mit seinen Kunden um. Es prüft die Anlagen nach den geforderten Normen bzw. Vorgaben und erteilt bei Bedarf auch UL- bzw. CUL-Zertifizierungen im Haus.
Im Rahmen seiner engen Zusammenarbeit mit Kunden tauchen bei ATR immer wieder Fragen und Diskussionen zur ’normgerechten Umsetzung‘ von Schaltschränken auf. Die Einführung der Normenreihe DIN EN61439 im Jahr 2010 entfachte die Diskussion über die richtige Auswahl der auszuwählenden Normen im Schaltschrankbau. Die Frage beim Schaltschrankbauer, „muss ich nach DIN EN61439 bauen oder reicht auch die Umsetzung der DIN EN60204“, wurde nach Ende der Übergangsfrist im November 2014 erneut ausgelöst.

Relevante Vorgaben im Vorfeld festlegen

Hierzu ist festzustellen: Eine Norm ist vom Grundsatz her noch kein Gesetz. Es ist nicht zwingend erforderlich, eine bestimmte Norm umzusetzen. Vielmehr gilt es hier, vertragsrechtlich die Kundenforderungen umzusetzen. Vertraglich kann eine Schaltgerätekombination (SK) z.B. auch nach UL, CSA, EN, ATEX oder auch nach speziellen Kundenvorgaben geplant, gefertigt und geprüft werden. Es ist also besonders wichtig, schon vor Vertragsabschluss die relevanten Vorgaben festzulegen. Spätere Anpassungen sind in der Regel mit kostenintensiven Aufwendungen verbunden und zum Teil auch gar nicht mehr umsetzbar. Wird beispielsweise eine Schaltgerätekombination nach europäischen Normen gebaut und in die USA ausgeliefert, ist eine Zulassung nach UL kaum noch möglich.

[tedo-opinary-poll id=“sind-sie-bei-dem-thema-digitalisierung-i-7SBixU“]

Maschinenrichtlinie versus Niederspannungsrichtlinie

Seitens der Anwender taucht häufig die Forderung nach einer vertraglich zugesicherten Einhaltung folgender Normen und Richtlinien auf: aktuelle EN-Normen, Maschinenrichtlinie (MRL: 2006/42/EG), Niederspannungsrichtlinie (NSPR: 2006/95/EG) sowie EMV Richtlinie (EMVR: 2004/108/EG). Hieraus ergibt sich ein teilweise sehr breites Spektrum an Normen, die eingehalten werden sollen. Aber welche EN-Normen sind nun anzuwenden? Da viele Maschinenbauer eine CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie (MRL: 2006/42/EG) vornehmen, wird hier die Umsetzung der DIN EN60204-1 gefordert. Aus der Vermutungswirkung wird abgeleitet, dass die Umsetzung der in der MRL aufgeführten Normen (Amtsblätter der Europäischen Union) die geforderten Bedingungen erfüllt. Da die DIN EN61439 hier nicht explizit aufgeführt ist, besteht verbreitet die Annahme, dass diese nicht umgesetzt werden muss. Hierzu ein Zitat aus der Verlautbarung der DKE/K 225: Die Anwendung der DIN EN60204-1 erlaubt die Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie zu erklären (Vermutungswirkung für die im Anhang ZZ aufgeführten Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie). Als Ergebnis der Risikobewertung kann der Hersteller der Schaltgerätekombination technische Regeln z.B. die der DIN EN61439-1 und DIN EN61439-2 als ergänzende Konstruktionshilfe (z.B. Erwärmungs- und Kurzschlussbetrachtung) verwenden. Die ausschließliche Anwendung der DIN EN61439-1 und DIN EN61439-2 ist für die Sicherheit von Maschinen jedoch nicht ausreichend. Für die Konformitätserklärung von Schaltgerätekombinationen, die Teil der elektrischen Ausrüstung von Maschinen sind, ist die Berücksichtigung der DIN EN60204-1 ausreichend. Diese Annahme ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass die Umsetzung der EN60204 für die Anwendung der MRL erforderlich ist. Übergeordnete bzw. gemeinsame Schutzziele der Richtlinien schließen sich jedoch gegenseitig nicht aus. Dies bedeutet, dass die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie (NSPR: 2006/95/EG) und der EMV-Richtlinie (EMVR: 2004/108/EG) in jedem Fall erfüllt werden müssen. Somit können auf Basis einer Risikobewertung mit Sicherheit einzelne Aspekte ausgelassen werden. Es kann aber auch erforderlich sein, dass zusätzliches Aspekte hinzugenommen werden. Eine Norm grundsätzlich nicht zu beachten, wäre daher mit Sicherheit fahrlässig. Jeder Maschinen- und Schaltschrankbauer sucht seine Komponenten nach Produktnormen aus (selbst die kleinste Schraube wird nach DIN ausgewählt). Es ist daher absolut fragwürdig, wie im Schadensfall oder bei Reklamationen erklärt werden kann, warum eine Norm für Schaltgerätekombinationen nicht beachtet wurde. Was ist zum Beispiel, wenn die Schaltgerätekombination aufgrund einer Wiederholungsprüfung durch einen Sachverständigen des VDS geprüft wird? Auch dieser wird die aktuellen Normen zu Rate ziehen und deren Einhaltung prüfen bzw. fordern. Wichtig ist auch die Beachtung der evtl. vorhandenen örtlichen Vorschriften. Hier können z.B. in einzelnen Ländern oder Regionen besondere Vorschriften gelten. Unter anderem sind hier die TABs der Energieversorgungsunternehmen zu beachten. Harmonisierte Normen erreichen teilweise auch durch andere Rechtsvorschriften eine Erfüllungspflicht. Hier sind unter anderem das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das EMV-Gesetz, das Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung zu erwähnen.

Seiten: 1 2Auf einer Seite lesen

Das könnte Sie auch Interessieren

Bild: ABB
Bild: ABB
Neue Reihenschaltschränke

Neue Reihenschaltschränke

Die neuen TriLine C Schränke sind nicht nur auf den Ausbau mit CombiLine N Modulen, Montageplatten oder Traversensystemen abgestimmt, mit drei Schrankoptionen und jeweils vier Innenausbauvarianten bieten sie außerdem eine große Vielfalt an Möglichkeiten für den Schaltanlagenbau.