Smart Meter Gateways haben einen festen Platz
Nun handelt es sich bei einem intelligenten Messsystem nicht um eine kleine Einheit, die einfach auf eine Hutschiene geklickt wird. Es fällt in der Normensprache unter die sogenannten Zusatzanwendungen und hat je nach Befestigungsart seinen speziell zugewiesenen Raum: Handelt es sich um eine 3-Punkt-Befestigung, werden Zusatzanwendungen wie Smart Meter Gateways oder andere Kommunikationsanbindungen direkt auf dem Zähler installiert (Bild 3), also zwischen dem oberen anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) und dem unteren netzseitigen Anschlussraum (NAR). Weist der Zählerplatz jedoch eine integrierte Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE) auf, ist für Zusatzeinrichtungen ein separates Feld (RfZ) zwischen den Zählerplätzen und dem oberen Anschlussraum vorgesehen (Bild 4). Die Abbildungen in der Norm geben darüber hinaus Aufschluss über die Leitungsverlegung zur Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway auf Zählerplätze mit BKE-I-Technik wie auch auf Zählerplätze mit 3-Punkt-Befestigung.
Fazit
Die Notwendigkeit zur Netz- und Ressourcensteuerung seitens der Energieversorger in einer zunehmend diversifizierten Energielandschaft in Deutschland ist gepaart mit dem Wunsch der Stromkunden nach transparenten und tarifoptimierten Verbrauchsdaten. Die hierfür zwingend erforderlichen Messdaten liefern Smart Meter und Smart Meter Gateways. Deren Einbau in den Schaltschrank erfordert einige Anpassungen, die in dem 15 Seiten umfassenden Entwurf DIN VDE 0603-100 normativ beschrieben sind. Die fünf detailgetreuen Abbildungen über die Anordnung und Befestigungsarten von Messsystemen auf Zählerplätzen mit beispielsweise BKE-I-Technik und 3-Punkt-Befestigung oder die Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway, ergänzen die Texte des Normenentwurfs beispielhaft und liefern dem Schaltschrankbauer damit praktische Anleitungen zur sicheren Installation der intelligenten Messsysteme.