Energiemanagement in der
Gebäudeautomation wird entscheidend
„Nachdem in den jeweils geltenden Verordnungen in der Vergangenheit Anforderungen an die Gebäudehülle und die Anlagentechnik im Vordergrund standen, verlangt die anstehende Neuauflage der EPBD (europäische Gebäuderichtlinie), dass Nichtwohngebäude ab einer bestimmten Größe mit Gebäudeautomation ausgestattet sind“, so Peter Hug, Geschäftsführer für den Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude im VDMA. Dabei werden keine bestimmten Produkte, sondern Funktionen verlangt. So müssen diese Gebäude Funktionen aufweisen, die es erlauben ein kontinuierliches Monitoring, eine systematische Speicherung, die Analyse und Eingriffe in die Anlagentechnik zur Justierung energieverbrauchsrelevanter Parameter durchzuführen. Weiterhin müssen die Systeme die Energieeffizienz der Gebäude benchmarken, Fehlfunktionen an verantwortliche Personen melden und über Einsparpotentiale automatisiert informieren. „Dies ist national bis 2025 umzusetzen, bei Nichtwohngebäude verpflichtend, bei Wohngebäuden als Kann-Option“, so Hug.