Überspannungsschutz erweitert

Überspannungsschutz erweitert

Leichter Austausch durch separate Module

In den Normen VDE0100-443 und VDE0100-534 haben sich die Anforderungen an den Überspannungsschutz in Gebäuden verändert. Als breit aufgestellter Hersteller bietet Finder eine umfangreiche Auswahl an Überspannungsschutzgeräten an. Neu bei der X-Serie 7P ist, dass der Überspannungsschutz als Modul auf einem Grundträger angebracht ist. Dadurch muss im Falle eines Defekts nur das beschädigte Modul ausgetauscht werden.

Durch die neue Modultechnik von Finder könnnen einzelne Komponenten ausgetauscht werden. (Bild: Finder GmbH)

Durch die neue Modultechnik von Finder können einzelne Komponenten ausgetauscht werden. (Bild: Finder GmbH)

Nach DIN VDE0100-443 und DIN VDE0100-534 ist schon seit längerem ein Überspannungsschutz bei Anlagen für Sicherheitszwecke, öffentlichen Einrichtungen, Gewerbe und Industrie Vorschrift. Neu ist die Pflicht, bei allen ab 1. Oktober 2016 neu geplanten und bei allen nach dem 14. Dezember 2018 fertig gestellten Wohngebäuden einen Überspannungschutz einzusetzen. Diese Änderung bedeutet eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit, ist allerdings mit Kosten verbunden. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Überspannungsschutz auslöst oder defekt ist und ausgetauscht werden muss. Bisher musste die gesamte Einheit erneuert werden. Dies verursachte einen hohen Reparaturaufwand und Kosten – ein Problem, das Finder nun mit der X-Serie 7P, die ab sofort erhältlich ist, gelöst hat. Die Überspannungsschutz besteht aus auswechselbaren Modulen, in denen die Schutzelemente untergebracht sind und einem Montagesystem, das auf die Stromschine aufgerastet wird. Da beim Austausch die Module lediglich gesteckt werden müssen, kann dieser unter Spannung statt finden, was einen wertvollen Handhabungsvorteil darstellt. Ein Sichtfenster zeigt Grün bei intaktem Modul und Rot, wenn das Modul defekt ist. Die gute optische Ablesbarkeit ermöglicht das schnelle Auffinden eines Fehlers. Da die eingesetzten Bauteile leckstromfrei sind, ist die Verwendung im Vorzählerbereich zulässig.

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Bild: ABB
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